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BFH Urteil v. - IV 300/64

Leitsatz

  1. Die bisher eingetretene Geldentwertung kann bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht durch einen Abschlag vom Nennbetrag der Kapitalzinsen berücksichtigt werden.

  2. Die Besteuerung der Kapitalzinsen nach Maßgabe des Nominalprinzips (Grundsatz "D-Mark = D-Mark") ist zur Zeit mit Verfassungsgrundsätzen nicht unvereinbar.

Fundstelle(n):
IAAAB-49648

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