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BFH Urteil v. - VI R 127/66

Leitsatz

  1. Zum Begriff "Anschaffung" ("Erwerb") in § 23 Abs. 1 EStG.

  2. Wird ein bürgerlich-rechtlich wirksamer Kaufvertrag erst abgeschlossen, nachdem das Grundstück dem Steuerpflichtigen zu Eigenbesitz übergeben war, so kann als Zeitpunkt des Erwerbs im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG der Zeitpunkt der Übertragung des Eigenbe-Sitzes anzusetzen sein, wenn der Steuerpflichtige mit dem Abschluß des bürgerlich-rechtlich gültigen Kaufvertrags fest rechnen konnte und er als Eigenbesitzer schon erhebliche Aufwendungen für Einbauten auf dem Grundstück gemacht hat.

Fundstelle(n):
QAAAB-49586

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