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BFH Urteil v. - IV 274/62 BStBl 1967 III S. 682

Leitsatz

Der dem Steuerpflichtigen schriftlich zu erteilende Steuerbescheid braucht nicht handschriftlich unterzeichnet oder mit einem Ausfertigungsvermerk versehen zu sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 682
BFHE 1967 S. 460 Nr. 89
YAAAB-49527

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