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BFH Urteil v. - I R 6/66 BStBl 1967 III S. 216

Leitsatz

Die Begrenzung der Anfechtbarkeit von Berichtigungsbescheiden in § 234 AO a.F. ist mit ihrer Betonung des Gedankens der Rechtssicherheit nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß mit § 35 b GewStG dem Gedanken der materiellen Gerechtigkeit entsprochen wird. Beide Gedanken stehen (als Grundsätze von Verfassungsrang) gleichberechtigt nebeneinander; sie treten nur nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen wechselseitig voreinander zurück.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 216
BFHE 1967 S. 465 Nr. 87
GAAAB-49520

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