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BFH Urteil v. - I R 18/66 BStBl 1967 III S. 187

Leitsatz

Hat sich die Zuführung zur Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung gegenüber einem geschäftsführenden Gesellschafter bei der Gewerbeertragsteuer gemäß § 8 Ziff. 6  GewStG a. F. nicht ertragsmindernd ausgewirkt, so bleibt die Gewinn-(Ertrags-)Erhöhung aus der Auflösung der Rückstellung bei Eintritt des Versorgungsfalles außer Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 187
BFHE 1967 S. 428 Nr. 87
RAAAB-49512

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