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BFH Urteil v. - I 120/64 BStBl 1967 III S. 367

Leitsatz

Hat der Erblasser eine Darlehnsforderung nach § 7c EStG einem Miterben, der Darlehnsschuldner ist, zugeteilt, so tritt die Vereinigung von Forderung und Schuld in der Person des Miterben und damit der Rückfluß des Darlehens nicht mit dem Erbfall, sondern erst dadurch ein, daß das Darlehen auf Grund der Teilungsanordnung im Wege der Auseinandersetzung an den Miterben abgetreten wird. Dadurch entstehen Betriebseinnahmen in Höhe des Nennbetrags der Forderung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 367
BFHE 1967 S. 291 Nr. 88
HAAAB-49511

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