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BFH Urteil v. - VII R 12/66 BStBl 1967 III S. 541

Leitsatz

Bei der Entscheidung über die Revision gegen vor dem ergangene Finanzgerichtsurteile, die darüber entschieden haben, ob die Finanzverwaltungsbehörden die Aussetzung der Vollziehung nach § 251 AO a. F. zu Recht abgelehnt haben, können § 242 AO n. F. und § 69 FGO nicht angewendet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 541
BFHE 1967 S. 102 Nr. 89
DAAAB-49492

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