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BFH Urteil v. - IV 184/63 BStBl 1967 III S. 349

Leitsatz

Müssen wegen grober Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten Umsätze und Gewinne im Wege der Schätzung gegenüber den Erklärungen erheblich erhöht werden, so ist das FA im allgemeinen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen. Die Besteuerungsgrundlagen müssen also nach dem für den Stpfl. ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festgestellt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 349
BFHE 1967 S. 212 Nr. 88
CAAAB-49488

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