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BFH Urteil v. - V 36/64 BFHE 1968 S. 388 Nr. 90

Leitsatz

Neue Tatsachen, nämlich die Nichtversteuerung von Umsätzen, die dem Finanzamt durch eine Selbstanzeige des Stpfl. bekanntwerden, geben keinen Anlaß, auf dem Wege über eine Berichtigungsveranlagung gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO und eine Wiederaufrollung des gesamten Steuerfalls durch Nichtanwendung einer inzwischen vom BVerfG für ungültig erklärten Rechtsnorm unter Außerachtlassung der Sperrklausel des § 234 AO eine niedrigere Steuer festzusetzen als bei der ursprünglichen Veranlagung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFHE 1968 S. 388 Nr. 90
XAAAB-49494

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