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BFH Urteil v. - II 100/64 BStBl 1967 III S. 346

Leitsatz

  1. Erwirbt ein eingetragener Verein (als Dritter) ein Grundstück, auf dem eine GmbH (als Pächterin) ein Gebäude ausgebaut hat, so erstreckt sich die Gegenleistung auf den Wert des ganzen Grundstücks einschließlich Gebäude.

  2. Verzichtet die GmbH in einem solchen Fall auf ihren Ausgleichsanspruch, damit der Veräußerer das Grundstück dem eingetragenen Verein überläßt, so ist die Verzichtsleistung auch dann der Gegenleistung hinzuzurechnen, wenn die GmbH in einem Abhängigkeitsverhältnis zum eingetragenen Verein steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 346
BFHE 1967 S. 253 Nr. 88
EAAAB-49444

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