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BFH Urteil v. - III 249/64 BStBl 1966 III S. 481

Leitsatz

  1. Bei einer Apotheke, die auf einem subjektiv-dinglichen Realrecht beruhte, ist nach der Entwertung des Apothekenrechts als Gewerbeberechtigung (hier in der ehemaligen amerikanischen Zone ab ) ein Firmenwert beim Betriebsvermögen der Apothe anzusetzen. Es handelt sich um einen derivativen Firmenwert; dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Apothekenrecht des Inhabers (samt Firmenwert) vor oder nach dem erworben wurde.

  2. Zur Höhe des Firmenwertes.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 481
BFHE 1966 S. 378 Nr. 86
RAAAB-49431

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