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BFH Urteil v. - VI 245/64 BFHE 1967 S. 524 Nr. 87

Leitsatz

  1. Die Ausstellung der Lohnsteuerkarte und die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind ein Verwaltungsakt.

  2. Es ist nicht zu beanstanden, daß auf einer in Niedersachsen ausgestellten Lohnsteuerkarte die Signale "lt." und "rf." zum Ausweis der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft (Religionsgesellschaft) im Sinne des § 9 Abs. 3 Ziff. 5  LStDV dienen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFHE 1967 S. 524 Nr. 87
RAAAB-49376

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