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BFH Urteil v. - III 191/64 BStBl 1967 III S. 616

Leitsatz

In Aufteilungsfällen nach § 67 LAG ist als Streitwert der Ablösungswert des strittigen aufgeteilten Vierteljahrsbetrags anzusetzen. Dabei ist der Vervielfältiger der Ablösungstabelle zu entnehmen, die für den Aufteilungsstichtag gilt.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 616
BFHE 1967 S. 249 Nr. 89
TAAAB-49358

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