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BFH Urteil v. - I 48/64 BStBl 1967 III S. 297

Leitsatz

Gibt eine Teilzahlungsbank einen Teil der ihr zufließenden Kreditgebühren an den Verkäufer der Ware weiter, so soll damit nach dem mutmaßlichen Willen der Parteien im wesentlichen die Übernahme der Haftung für die Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der Teilzahlungsbank abgegolten werden. Für die vereinnahmten Anteile an den Kreditgebühren kann der Verkäufer einen passiven Posten der Rechnungsabgrenzung bilden, durch den die Einnahme auf die Laufzeit des Darlehens verteilt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 297
BFHE 1967 S. 82 Nr. 88
RAAAB-49311

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