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BFH Urteil v. - III 204/63 BFHE 1967 S. 246 Nr. 89

Leitsatz

Steuerschulden, die mit einem gewerblichen Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können nur bei der Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs, nicht bei der Ermittlung des Gesamtvermögens berücksichtigt werden. Wird eine Schuld im Einheitswertverfahren nicht als Betriebsschuld anerkannt, so kann sie bei der Ermittlung des Gesamtvermögens geltend gemacht werden, und zwar selbst dann, wenn die Entscheidung bei der Einheitsbewertung unzutreffend war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFHE 1967 S. 246 Nr. 89
BAAAB-49312

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