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BFH Urteil v. - I R 123/66 BStBl 1967 III S. 142

Leitsatz

Das FA kann sich bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Revisionsbegründung nicht damit entschuldigen, mit deren Einreichung auf den Rat des Geschäftsstellenleiters des zuständigen FG bis zur Mitteilung des Aktenzeichens für den Revisionsfall durch den BFH abgewartet zu haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 142
BFHE 1967 S. 331 Nr. 87
HAAAB-49294

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