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BFH Urteil v. - III 236/64 BStBl 1967 III S. 594

Leitsatz

  1. Auch ein Fischereirecht, das der Inhaber nicht selbst ausübt, sondern verpachtet, gehört zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Sinne von § 49 Nr. 2 BewG a. F., § 30 Nr. 2 BewDV a. F., für das als selbständige wirtschaftliche Einheit ein Einheitswert festzustellen ist.

  2. In diesem Fall ist das Fischereirecht dem Verpächter zuzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 594
BFHE 1967 S. 282 Nr. 89
UAAAB-49281

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