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BFH Urteil v. - III 161/63 BStBl 1967 III S. 303

Leitsatz

Ist eine GmbH Komplementärin und Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG und läßt die GmbH die Geschäftsführung bei der KG durch ihre Gesellschafter ausüben, die gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind, so können Rückstellungen der GmbH für Verbindlichkeiten auf das Geschäftsführergehalt insoweit bei der Einheitswertfeststellung ihres gewerblichen Betriebs nicht berücksichtigt werden, als die Verbindlichkeiten sich auf eine Tätigkeit beziehen, die die Gesellschafter als Organ der GmbH für die KG ausüben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 303
BFHE 1968 S. 185 Nr. 91
KAAAB-49267

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