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BFH Urteil v. - VI R 130/66 BStBl 1967 III S. 772

Leitsatz

Wahlkampfkosten eines höheren Gemeindebeamten, der zum Landrat eines bayerischen Landkreises gewählt werden will, sind keine Werbungskosten bei der Einkunftsart Nichtselbständige Arbeit. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Bewerber gewählt wird oder nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 772
BFHE 1968 S. 18 Nr. 90
WAAAB-49263

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