Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI B 30/66 BStBl 1967 III S. 292

Leitsatz

Beschwerden nach § 146 Abs. 3 oder § 128 Abs. 1 FGO sind nur gegen Entscheidungen zulässig, die das FG bereits erlassen hat. Verzögert das FG eine beantragte Streitwertfestsetzung gemäß § 146 Abs. 1 Satz 2 FGO, so gibt es keine Untätigkeitsbeschwerde an den BFH.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 292
BFHE 1967 S. 108 Nr. 88
LAAAB-49232

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen