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BFH Urteil v. - Gr. 5/66 BStBl 1968 II S. 56

Leitsatz

Die Entscheidung des Gerichts nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes für das Vorverfahren sei notwendig, gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren. Das Gericht des ersten Rechtszuges hat hierüber als Kostenfestsetzungsgericht von Amts wegen zu befinden, wenn ein Beteiligter die Erstattung von Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren zugezogenen Bevollmächtigten oder Beistandes begehrt.

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 56
BFHE 1968 S. 150 Nr. 90
WAAAB-49224

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