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BFH Urteil v. - IV 61/64 BStBl 1967 III S. 175

Leitsatz

Wird ein Testament angefochten und beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen Vergleich des Inhalts, daß dem Testamentserben und dem Anfechtenden jeweils ein Teil der Erbmasse vom Tage des Erbfalls an, und zwar nebst den inzwischen erzielten Einkünften, zustehen soll, so ist dieser Vergleich grundsätzlich auch einkommensteuerrechtlich zu beachten.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 175
BFHE 1967 S. 387 Nr. 87
AAAAB-49201

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