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BFH Urteil v. - V 6/64 BFHE 1966 S. 181 Nr. 86

Leitsatz

Bei Anwendung des § 4 Ziff. 15 b UStG wird der Gleichheitssatz nicht dadurch verletzt, daß einerseits die Umsätze aus ambulanter Behandlung in einer vom behandelnden Arzt als Eigentümer betriebenen Klinik von der Vergünstigung ausgeschlossen werden (Urteil des BFH V 148/56 U vom , BFH 64, 109, 2. Rechtssatz; BStBl III 1957, 41), anderseits aber Steuerfreiheit gewährt wird, wenn die übrigen von der Vorschrift erfaßten Krankenanstalten Einnahmen aus ihrer Ambulanz erzielen.

Fundstelle(n):
BFHE 1966 S. 181 Nr. 86
XAAAB-49199

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