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BFH Urteil v. - I 112/64 BStBl 1967 III S. 266

Leitsatz

Setzen Organe der staatlichen Wohnungspolitik von Bauherren zurückbezahlte Mittel aus Darlehen nach § 7c EStG 1951/1953 vor ihrem Rückfluß an die ursprünglichen Darlehnsgeber zwischenzeitlich bei Gewerbetreibenden ein, so entstehen bei diesen Darlehnsnehmern gewerbesteuerrechtlich Dauerschulden, soweit die Verbindlichkeiten - auch bei jährlicher Kündbarkeit - länger als ein Jahr in unveränderter Höhe bestehen bleiben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 266
BFHE 1967 S. 50 Nr. 88
FAAAB-49192

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