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BFH Urteil v. - IV 279/62 BStBl 1967 III S. 172

Leitsatz

Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung nach § 26 b EStG, so werden die Vergünstigungen des § 7 c EStG für Wohnungsbaudarlehen des einen Ehegatten an den anderen Ehegatten nicht gewährt. Die Grundsätze des Urteils des Senats IV 303/51 U vom , BFH 56, 273, BStBl III 1952, 107, gelten weiter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 172
BFHE 1967 S. 380 Nr. 87
LAAAB-49190

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