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BFH Urteil v. - II 94/64 BFHE 1967 S. 65 Nr. 88

Leitsatz

  1. Einem Grundpfandgläubiger steht nicht gleich, wer ein Pfandrecht an einem Miterbenanteil an der Erbengemeinschaft der Eigentümer hat.

  2. Einem solchen Pfandgläubiger kommt auch die Vergünstigung des § 3 Nr. 3 GrEStG nicht zugute.

Fundstelle(n):
BFHE 1967 S. 65 Nr. 88
CAAAB-49180

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