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BFH Urteil v. - IV 237/63 BStBl 1966 III S. 353

Leitsatz

Wird die Rücklage für Ersatzbeschaffung, der Schadenersatzleistungen bei Freigabe eines beschlagnahmten Teilbetriebes zugewiesen worden sind, in einem der folgenden Jahre wegen der endgültigen Aufgabe der Absicht, den Teilbetrieb wieder zu eröffnen, zugunsten des Betriebsergebnisses aufgelöst, so erhöht sich der laufende, tarifbesteuerte Gewinn.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 353
BFHE 1966 S. 83 Nr. 86
CAAAB-49128

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