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BFH Urteil v. - V 3/62 BFHE 1966 S. 62 Nr. 86

Leitsatz

Der bei der Gesamtrechtsnachfolge geltende Grundsatz, daß der Rechtsnachfolger in jeder Hinsicht in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers eintritt, kann nicht für das Gebiet der Umsatzsteuer auf die Fälle der Sonderrechtsnachfolge übertragen werden.

Fundstelle(n):
BFHE 1966 S. 62 Nr. 86
OAAAB-49124

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