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BFH Urteil v. - II 136/62 BFHE 1966 S. 70 Nr. 86

Leitsatz

  1. Die Beförderungsteuerpflicht entsteht bei Überschreitung des Nahzonenbereichs. Es ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige auf Grund einer unrichtigen Auskunft des Bürgermeisters seiner Gemeinde annahm, er habe den Nahzonenbereich nicht überschritten.

  2. Bei der Berechnung des tkm ist von der tatsächlich durchfahrenen Straßenstrecke auszugehen.

Fundstelle(n):
BFHE 1966 S. 70 Nr. 86
SAAAB-49007

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