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BFH Urteil v. - VI 305/64 BStBl 1966 III S. 385

Leitsatz

Mehraufwendungen, die einem Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes durch eine Abordnung oder Versetzung erwachsen und die nicht durch die vom öffentlichen Dienstherrn gezahlten Trennungsentschädigungen oder Beschäftigungstagegelder gedeckt sind, sind Werbungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 385
BFHE 1966 S. 85 Nr. 86
UAAAB-49002

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