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BFH Urteil v. - VI 55/65 BStBl 1967 III S. 125

Leitsatz

  1. Eine Investitionszulage nach §21 Abs. 1 Satz 1 BHG 1962 kann nur für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die Teil des beweglichen Anlagevermögens sind. Die Zulage kann auch für Wirtschaftsgüter gewährt werden, die nach der Anschaffung oder Herstellung bestimmungsgemäß mit anderen Wirtschaftsgütern des beweglichen Anlagevermögens verbunden werden.

  2. Reparaturaufwand an vorhandenen beweglichen Anlagegütern ist nicht begünstigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 125
BFHE 1967 S. 313 Nr. 87
YAAAB-48996

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