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BFH Urteil v. - I 65/63

Leitsatz

Eine Zweitwohnung, die ein Steuerpflichtiger in der Bundesrepublik oder in der Schweiz hat, ist nur dann als fester Mittelpunkt einer freiberuflichen Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 DBAS) anzusehen, wenn die Zweitwohnung nach Anlage und Einrichtung dazu bestimmt ist, der Berufsausübung zu dienen. Dabei kommt es darauf an, welche Einrichtungen die im einzelnen Fall ausgeübte Berufstätigkeit erfordert.

Fundstelle(n):
NAAAB-48965

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