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BFH Urteil v. - I 65/63

Leitsatz

Eine Zweitwohnung, die ein Steuerpflichtiger in der Bundesrepublik oder in der Schweiz hat, ist nur dann als fester Mittelpunkt einer freiberuflichen Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 DBAS) anzusehen, wenn die Zweitwohnung nach Anlage und Einrichtung dazu bestimmt ist, der Berufsausübung zu dienen. Dabei kommt es darauf an, welche Einrichtungen die im einzelnen Fall ausgeübte Berufstätigkeit erfordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NAAAB-48965

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