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BFH Urteil v. - IV 184/62

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung von Vieh, das im Rahmen der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe verkauft wird, gehört bei einem VOL-Landwirt auch dann zum steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, wenn das Vieh auch ohne Betriebsaufgabe im laufenden Betrieb veräußert worden wäre.

Fundstelle(n):
XAAAB-48927

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