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BFH Urteil v. - VI 27/64 U

Leitsatz

  1. Bürgermeister sind im Land Nordrhein-Westfalen nicht Arbeitnehmer der Gemeinden.

  2. Die von den Gemeinden an die Bürgermeister gezahlten Aufwandsentschädigungen sind deshalb nicht Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis, die dem Steuerabzug unterliegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-48854

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