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BFH Urteil v. - II 141/62

Leitsatz

Der Tausch teilweise überbauter Grundstücke ist, wenn ein unbebauter Randstreifen eines dieser Grundstücke in angrenzendes Bauland einbezogen wird und dessen objektiv bessere Gestaltung bewirkt, im Verhältnis des gemeinen Werts dieses Randstreifens zum gemeinen Wert des übrigen Grundstücks teilweise von der Grunderwerbsteuer befreit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAB-48819

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