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BFH Urteil v. - II 33/62 U

Leitsatz

Wird das ganze Vermögen einer Kommanditgesellschaft, darunter Grundstücke, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme der Verbindlichkeiten in eine GmbH eingebracht, so ist der auf die Grundstücke entfallende Teil der Gegenleistung zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 13 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 1  GrEStG - jedenfalls mangels abweichender Vereinbarungen - in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Gesellschaftsrechte zu dem Wert der übernommenen Verbindlichkeiten steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-48820

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