Sind bei Teilzahlungsgeschäften Rechtsbeziehungen hinsichtlich der Kreditgewährung nur zwischen dem Finanzierungsinstitut
(Bank) und den Lieferern der Ware, nicht aber zwischen der Bank und dem Letztabnehmer feststellbar, so bilden die vom Letztabnehmer
an die Bank geleisteten Teilzahlungszuschläge bei den Lieferern einen Teil des vereinnahmten Entgelts (Entgelt für Warenkredit).
Eine Gutschrift, die der Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten im Gewährleistungsfalle dem Vertragshändler für die
Entnahme bezahlter Ersatzteile aus dessen Ersatzteillager gewährt, ist dann als Entgeltsrückgewähr zu beurteilen, wenn die
Gutschrift (Rückerstattung der Zahlung) dem Händler beim Erwerb der Ersatzteile in der "Kundendienstrechnung" für Garantiefälle
fest zugesichert worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-48813
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