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BFH Urteil v. - IV 378/61 U

Leitsatz

Zahlungen zur Abfindung und Versorgung an einen Handelsvertreter, die der in die Geschäftsbeziehungen eintretende Handelsvertreter zu leisten hat, sind in der Regel keine Aufwendungen für einen Geschäftswert, sondern Aufwendungen für ein besonderes, nach § 7 EStG absetzungsfähiges Wirtschaftsgut.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAB-48774

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