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BFH Urteil v. - IV 258/63

Leitsatz

  1. Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung durch das Finanzgericht ( §60 Abs. 3 FGO) ist ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel. Ein Verzicht auf die notwendige Beiladung ist nicht möglich.

  2. Der am Anteil eines Mitunternehmers Unterbeteiligte muß im Rechtsmittelverfahren über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nur dann beigeladen werden, wenn er ausnahmsweise auch als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-48778

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