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BFH Urteil v. - VI 304/64 U

Leitsatz

  1. Ein Richter des Bundesfinanzhofs, der im ersten Rechtsgang an einer Entscheidung mitgewirkt hat, ist im zweiten Rechtsgang weder von der Entscheidung ausgeschlossen noch befangen.

  2. Zur Praxis der Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs.

  3. Die Bindung gemäß § 296 Abs. 4 AO an die Grundsätze einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im ersten Rechtsgang gilt auch für den Bundesfinanzhof selbst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAB-48757

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