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BFH Urteil v. - VI 120/64 U

Leitsatz

Bei Eheleuten, die beide Arbeitnehmer sind, und deren zu versteuerndes Einkommen 16 000 DM übersteigt, kommt - falls sie Zusammenveranlagung wählen - ein Abzug nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG 1958 ( § 70 EStDV 1958) nur in Betracht, wenn ihre zusammengefaßten nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte die Voraussetzungen erfüllen. Übersteigen Verluste des einen Ehegatten die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte des anderen Ehegatten, so sind keine Einkünfte vorhanden, die die Grundlage für den Abzug bilden könnten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
SAAAB-48732

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