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BFH Urteil v. - I 69/63 U

Leitsatz

Wird ein steuerlicher Tatbestand durch eine Mehrheit von Tatsachen, die zusammenfassend zu würdigen sind, verwirklicht, so sind Tatsachen, die nach der Veranlagung bekannt werden, neu im Sinne des § 222 Abs. 1 Ziff. 1  AO, wenn sie den ganzen Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen. Dies gilt auch für Tatsachen, die erst nach der Veranlagung entstehen.

Fundstelle(n):
RAAAB-48728

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