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BFH Urteil v. - IV 358/62 U

Leitsatz

Die Aufwendungen zur Ausbesserung und Verstärkung der Fundamente und zur Begradigung der Geschoßdecken eines Betriebsgebäudes, das sich im Laufe der Zeit seitlich geneigt hat, sind Erhaltungs- und nicht Herstellungsaufwand. Die Tatsache, daß diese Fundamentierungsarbeiten die technische Voraussetzung für die Errichtung eines mit dem bisherigen Betriebsgebäude in räumlichem Zusammenhang stehenden Neubaus bilden, rechtfertigt für sich allein nicht, in den Fundamentierungsarbeiten und in dem Neubau eine einheitliche Baumaßnahme zu sehen, die alle Aufwendungen zu Herstellungskosten macht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
IAAAB-48676

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