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BFH Urteil v. - IV 138/65 U

Leitsatz

  1. Die vom stillen Gesellschafter nach §335 HGB zu leistende Vermögenseinlage kann auch in Dienstleistungen bestehen.

  2. Entspricht die vertragliche Gestaltung zwar nicht dem Vertragszweck, eine Mitunternehmerschaft zu begründen, so werden sich vielfach aus dem Vertrag hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer stillen Gesellschaft ergeben.

Fundstelle(n):
DAAAB-48669

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