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BFH Urteil v. - IV 31/63

Leitsatz

  1. Erhält der Verkäufer eines noch im Bau befindlichen Schiffes eine Kaufpreisanzahlung gegen Bankbürgschaft, so mindern die Bürgschaftskosten seinen laufenden Gewinn bis zu dem Zeitpunkt, in dem der im voraus empfangene Teil des Kaufpreises normalerweise fällig geworden wäre.

  2. Die Veräußerung eines im Bau befindlichen Schiffes ist keine tarifbegünstigte Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAB-48664

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