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BFH Urteil v. - VI 14/65 U

Leitsatz

  1. Kosten für Familienheimfahrten aus dem Ausland als Werbungskosten eines Arbeitnehmers.

  2. Reisekosten im Sinne von § 19 Abs. 2 Ziff. 2 EStG 1957 sind auch Fahrtkosten, die ein Arbeitgeber für eine Besuchsreise der Ehefrau trägt, sofern diese Besuchsreise an die Stelle einer Familienheimfahrt des Arbeitnehmers tritt und der Arbeitnehmer die Reisekosten als Werbungskosten hätte geltend machen können, wenn er sie aus eigener Tasche bezahlt hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
MAAAB-48653

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