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BFH Urteil v. - VI 275/64 U

Leitsatz

  1. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer zur Beseitigung von Schäden an seinem PKW macht, sind keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, wenn sich der Unfall auf einer mittäglichen Heimfahrt ereignet hat.

  2. Mit den Pauschsätzen des § 20 Abs. 2 Ziff. 2  LStDV 1962 werden nur Werbungskosten, nicht auch Kosten der Lebensführung abgegolten.

Fundstelle(n):
SAAAB-48651

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