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BFH Urteil v. - VI 292/64 U

Leitsatz

  1. Die Kosten für ein Wandmosaik in einem Einfamilienhaus gehören nicht zu dessen Herstellungskosten im Sinn von § 7b EStG.

  2. Bei einem vom Eigentümer bewohnten Einfamilienhaus, bei dem das Grundstück größer ist als das 20fache der Grundfläche des Hauses, ist der Nutzungswert der Wohnung nicht nach der Einfamilienhaus-VO zu ermitteln, sondern durch Gegenüberstellung der geschätzten Rohmiete und der tatsächlichen Werbungskosten.

Fundstelle(n):
MAAAB-48598

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