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BFH Urteil v. - I 9/63 U

Leitsatz

Wird zwischen einem Organträger und einer Organgesellschaft im Laufe des Wirtschaftsjahres des Organs ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, so kann sich dieser Vertrag mit steuerlicher Wirkung auch auf den abgelaufenen Teil des Wirtschaftsjahres beziehen, soweit das Organschaftsverhältnis bestand.

Fundstelle(n):
WAAAB-48573

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