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BFH Urteil v. - I 88/63 U

Leitsatz

Gelder, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH von dieser als Reisekosten erhalten hat, ohne daß die tatsächliche Verausgabung für diesen Zweck nachgewiesen werden kann, sind verdeckte Gewinnausschüttungen der GmbH an den Empfänger. Solche Vergütungen können nicht als angemessene Gehaltsbezüge in die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers als Arbeitnehmer einbezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAB-48567

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